Gesetze / Freizügigkeitsgesetz/EU

FreizügG/EU

§ 1 Anwendungsbereich

Bund2 Fassungen

Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.

§ 2