Gesetze / eID-Karte-Gesetz

eIDKG

§ 21 Ungültigkeit

Stand: 08.11.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/eIDKG/21#abs-1 (1) Eine eID-Karte ist ungültig, wenn

1.
Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder mit Ausnahme der Angabe über die Anschrift unzutreffend sind oder
2.
die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/eIDKG/21#abs-2 (2) Die eID-Karte-Behörde hat eine eID-Karte für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung im Zeitpunkt der Ausstellung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.

§ 20 § 22