Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 34
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/34#abs-1 (1) Spätestens sechs Arbeitstage nach dem Wahltage hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Personalrates zur Vornahme der vorgeschriebenen Wahlen einzuberufen und die Sitzung zu leiten, bis der Personalrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/34#abs-2 (2) Die weiteren Sitzungen beraumt der Vorsitzende des Personalrates an. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Personalrates zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Satz 3 gilt auch für die Ladung der Schwerbehindertenvertretung, der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Vertreter der nichtständig Beschäftigten, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Sitzung haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/34#abs-3 (3) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Personalrates, der Mehrheit der Vertreter einer Gruppe, des Leiters der Dienststelle, in Angelegenheiten, die besonders schwerbeschädigte Beschäftigte betreffen, des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten oder in Angelegenheiten, die besonders die in § 57 genannten Beschäftigten betreffen, der Mehrheit der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung hat der Vorsitzende eine Sitzung anzuberaumen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/34#abs-4 (4) Der Leiter der Dienststelle nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 34 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 15.05.2020 – 5 P 5/19Rechtzeitigkeit der Vorlage der Tagesordnung zu einer Gesamtpersonalratssitzung; Verhinderung doppelmandatierter Personalratsmitglieder durch parallel stattfindende Sitzungen von PersonalvertretungenZitiert von 11
- VG Frankfurt am Main, 20.09.2010 – 22 K 96/10.F.PV(V)
- OVG NRW, 27.04.2015 – 20 A 122/14.PVBZitiert von 2
- VG Köln, 13.11.2015 – 33 K 6255/14.PVB
- VG Köln, 06.12.2013 – 33 K 6241/12.PVB
- VG Köln, 11.02.2015 – 33 L 2274/14.PVB
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.02.2021 – 5 VR 1/20, 5 VR 1/20 (5 A 4/20)Antrag eines fristlos gekündigten Personalratsmitglieds auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwecks Gestattung bzw. Duldung der weiteren AmtsausübungZitiert von 3
- BVerwG, 22.09.2015 – 5 P 12/14Auswirkungen der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD auf die Wahlberechtigung zum Personalrat der gestellenden DienststelleZitiert von 16
- LAG Hamm, 08.08.2014 – 13 Sa 1626/13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.