Gesetze / AHStatDV · BGBl I 1962, 206
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
34 Normen · ausgefertigt 02.04.1962 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt · Begriffsbestimmungen und Anmeldeverfahren
- § 1Verkehrsarten
- § 2Freier Verkehr, ausländische Waren, Waren des freien Verkehrs
- § 3Lager
- § 4Aktive und passive Veredelung, wirtschaftliche Lohnveredelung
- § 5Seeumschlag, Luftumschlag
- § 6Benennung der Ware
- § 7Menge der Waren
- § 8Wert der Ware
- § 9Wertstellung
- § 10Herstellungsland, Verbrauchsland, Herstellungsort, Zielort
- § 11Versendungsland
- § 12
- § 13Anlaß der Warenbewegung
- § 14Einführer, Ausführer
- § 15Anmeldepapiere, Teilsendungen
- § 16Allgemeine Pflichten und Vertretung der Auskunftspflichtigen
- § 17
- § 18Erwerb und Veräußerung von Seeschiffen
- § 19Lieferung von Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf, Bestimmung der gelieferten Waren für deutsche oder fremde Fahrzeuge
- § 20Ausländische Streitkräfte
- § 21Offshore-Lieferungen
- Zweiter Abschnitt · Anmeldepflichtiger, Ausstellungspflichtiger, Ergänzungspflichtiger
- § 22Anmeldepflichtiger
- § 23Ausstellungspflichtiger, Ergänzungspflichtiger
- Dritter Abschnitt · Anmeldestellen
- § 24Anmeldestellen
- Vierter Abschnitt · Zeitpunkt der Anmeldung
- § 25Zeitpunkt der Anmeldung
- Fünfter Abschnitt · Sicherung der Anmeldung
- § 26Sicherung im Zollverfahren
- § 27Sicherung im Freizonenverkehr
- § 28Ladungsverzeichnisse, örtliche Schiffsmeldestellen
- Sechster Abschnitt · Erleichterungen und Befreiungen von der Anmeldung
- § 29Andere Papiere als Anmeldescheine
- § 30Vereinfachte Anmeldungen, Sammelanmeldungen
- § 30aAuskunftspflicht zur Erhebung des Statistischen Wertes im innergemeinschaftlichen Warenverkehr
- § 31Befreiungen von der Anmeldung
- Siebenter Abschnitt · Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 32(Übergangsvorschriften)
- § 33(Inkrafttreten)
- Anlage(zu § 31) Befreiungsliste