Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ZustVO-AFö · GV. NRW. 2023 S. 1184
Verordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der EU-Agrarförderung, für die Kontrollen der Einhaltung der Konditionalität und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für Bereiche der Agrarförderung
8 Normen · Ausgangsfassung vom 31.10.2023 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 5 — Dauergrünland | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zuständigkeit des Ministeriums
- § 2 Zuständigkeit der Direktorin oder des Direktors der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter
- § 3 Zuständige Kontrollbehörden
- § 4 Genehmigung von Ausnahmen von Verpflichtungen
- § 5 Dauergrünland
- § 6 Zuständigkeit bei Rechtsänderung
- § 7 Verordnungsermächtigung
- § 8 Schlussvorschriften
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
25.11.2025 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2025 (GV. NRW. S. 1121, ber. 2026 S. 58)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.