Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustVBau · GVBl. S. 573, BayRS 2130-3-B

Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen

13 Normen · Ausgangsfassung vom 05.07.1994 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 2 — Zuständigkeiten der Landratsämter3

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständigkeiten der Regierungen
  3. § 2 Zuständigkeiten der Landratsämter
  4. § 2a Zuständigkeit für Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung
  5. § 3 Zuständigkeit für Enteignungen und vergleichbare Verfahren
  6. § 4 Zuständigkeit für Bescheinigungen
  7. § 5 Übertragung nach Art. 53 Abs. 2 BayBO
  8. § 6 Zuständigkeit für fliegende Bauten
  9. § 7 Vergütung
  10. § 8 Rechts- und Fachaufsicht
  11. § 9 Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
  12. § 10 Marktüberwachung
  13. § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  14. § 12 (aufgehoben)
  15. Schlussformel
  16. Anlage Anlage

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.