Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustVBau · GVBl. S. 573, BayRS 2130-3-B
Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen
13 Normen · Ausgangsfassung vom 05.07.1994 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Zuständigkeiten der Landratsämter | 3 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zuständigkeiten der Regierungen
- § 2 Zuständigkeiten der Landratsämter
- § 2a Zuständigkeit für Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung
- § 3 Zuständigkeit für Enteignungen und vergleichbare Verfahren
- § 4 Zuständigkeit für Bescheinigungen
- § 5 Übertragung nach Art. 53 Abs. 2 BayBO
- § 6 Zuständigkeit für fliegende Bauten
- § 7 Vergütung
- § 8 Rechts- und Fachaufsicht
- § 9 Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
- § 10 Marktüberwachung
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 12 (aufgehoben)
- Schlussformel
- Anlage Anlage
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.