Gesetze / Landesrecht Bayern / Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen
ZustVBau§ 9 Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
Stand: 25.08.2026
Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin ist zuständige Behörde für die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz und nach Art. 23 Abs. 3 BayBO.