Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz
ZifoG§ 4 Zuführung zum Sondervermögen
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZifoG/4#abs-1 (1) Das Sondervermögen wird aus Mitteln aus dem Landeshaushalt gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZifoG/4#abs-2 (2) Die Zuführung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans.
Einzelnorm