Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz

ZifoG

§ 4 Zuführung zum Sondervermögen

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZifoG/4?asof=2026-07-30#abs-1 (1) Das Sondervermögen wird aus Mitteln aus dem Landeshaushalt gebildet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZifoG/4?asof=2026-07-30#abs-2 (2) Die Zuführung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans.

Einzelnorm

§ 3 § 5