Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
ZeLBV§ 9 Evaluierungsklausel
Stand: 02.08.2026
Die Regelungen dieser Verordnung sind zum 31. Dezember 2018 durch ein
externes Gremium zu evaluieren. Die Universität Potsdam unterrichtet die für
Hochschulen zuständige oberste Landesbehörde über das Ergebnis der Überprüfung,
insbesondere über den möglichen Änderungsbedarf, auch unter dem Gesichtspunkt
der Kompetenzerweiterung.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 6. November 2014
Die Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst