Nähere Regelungen, insbesondere zur Organisation des Zentrums für
Lehrerbildung und Bildungsforschung und zur Zusammenarbeit mit den Fakultäten,
erlässt das nach der Grundordnung zuständige Organ der Universität Potsdam durch
Satzung, die der Genehmigung der für die Hochschulen zuständigen obersten
Landesbehörde bedarf.