§ 8 ZeLBV (Brandenburg) — Satzung

Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nähere Regelungen, insbesondere zur Organisation des Zentrums für

Lehrerbildung und Bildungsforschung und zur Zusammenarbeit mit den Fakultäten,

erlässt das nach der Grundordnung zuständige Organ der Universität Potsdam durch

Satzung, die der Genehmigung der für die Hochschulen zuständigen obersten

Landesbehörde bedarf.