Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
ZeLBV§ 1 Übertragung der Zuständigkeit
Stand: 02.08.2026
Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung ist für die in § 2
bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität
Potsdam zuständig. Im Übrigen bleiben die im Brandenburgischen Hochschulgesetz
geregelten Zuständigkeiten der Fakultäten unberührt.