Gesetze / Zeitverwendungserhebungsgesetz

ZVEG

§ 3 Erhebungseinheiten und Stichprobe

Stand: 01.07.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVEG/3#abs-1 (1) Erhebungseinheiten sind Personen und Haushalte.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVEG/3#abs-2 (2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVEG/3#abs-3 (3) Die Erhebung wird bei bis zu 15 000 Haushalten durchgeführt.

§ 2 § 4