Gesetze / Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
ZStVBetrV§ 5 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Stand: 02.12.2019
Die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten bestimmen sich nach § 494 Absatz 1 bis 3 der Strafprozessordnung.