Gesetze / Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
ZSKG§ 24 Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Stand: 10.06.2019
Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
1.
in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und
2.
zu Pflegehilfskräften.