Gesetze / Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
ZSKG§ 24 Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Stand: 10.06.2019
Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
Änderungsverlauf
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02.04.2009 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. April 2009 (BGBl. I 693)
BGBl. 2009 I S. 693
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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03.12.2001 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I 3306)
BGBl. 2001 I S. 3306
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