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§ 24 ZSG — Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften

Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen

1.
in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und
2.
zu Pflegehilfskräften.