§ 54 Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BGH, 24.02.1958 – 1 StR 544/58
- LG Köln, 20.06.2024 – 14 O 275/23
- OVG Niedersachsen, 29.04.2022 – 14 OB 134/22Zitiert von 1
- EuGH, 11.04.2019 – C-464/18Zitiert von 14
- VG Göttingen, 27.10.2014 – 2 B 986/13Zitiert von 1
- LG Dortmund, 18.03.2003 – 1 S 250/02
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Einzelne Prozesshandlungen, zu denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine besondere Ermächtigung erforderlich ist, sind ohne sie gültig, wenn die Ermächtigung zur Prozessführung im Allgemeinen erteilt oder die Prozessführung auch ohne eine solche Ermächtigung im Allgemeinen statthaft ist.