§ 478 Eidesleistung in Person
Stand: 10.06.2019
Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 478 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 23.10.2019 – I ZB 60/18Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners bei der Abgabe der Vermögensauskunft durch einen Vorsorgebevollmächtigten; Verpflichtung des Vorsorgebevollmächtigten zur Abgabe der VermögensauskunftZitiert von 6
- BGH, 29.08.2007 – 5 StR 103/07Strafrecht: Voraussetzungen der Bestellung zum Amtsträger; Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung im Insolvenzeröffnungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BFH, 16.05.2000 – VII B 200/98Zitiert von 10
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 – 3 Sa 2033/03
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