§ 109 Rückgabe der Sicherheit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 46
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 21.12.2005 – III ZB 73/05Zitiert von 8
- KG, 18.03.2020 – 5 W 9/20
- BGH, 22.02.2024 – I ZB 41/23Zuständigkeit für Antrag auf Herabsetzung einer Prozesskostensicherheit für nicht in EU ansässigen KlägerZitiert von 1
- OLG Saarbrücken, 27.02.2012 – 5 W 26/12 - 11
- OLG Karlsruhe, 03.05.2005 – 12 W 125/04Zitiert von 1
- OLG Köln, 03.04.2001 – 25 W 2/00
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 10.12.2025 – VerfGH 97/25.VB-1 und VerfGH 98/25.VB-1
- OLG Nürnberg, 05.03.2024 – 3 U 764/23Zitiert von 1
- LG München II, 29.11.2023 – 14 T 14551/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 109 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/109#abs-1 (1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat, eine Frist zu bestimmen, binnen der ihm die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nachzuweisen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/109#abs-2 (2) Nach Ablauf der Frist hat das Gericht auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit anzuordnen, wenn nicht inzwischen die Erhebung der Klage nachgewiesen ist; ist die Sicherheit durch eine Bürgschaft bewirkt worden, so ordnet das Gericht das Erlöschen der Bürgschaft an. Die Anordnung wird erst mit der Rechtskraft wirksam.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/109#abs-3 (3) Die Anträge und die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit können vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. Die Entscheidungen ergehen durch Beschluss.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/109#abs-4 (4) Gegen den Beschluss, durch den der im Absatz 1 vorgesehene Antrag abgelehnt wird, steht dem Antragsteller, gegen die im Absatz 2 bezeichnete Entscheidung steht beiden Teilen die sofortige Beschwerde zu.