§ 1082 Vollstreckungstitel
Stand: 10.06.2019
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 1082 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- AG Köln, 09.12.2025 – 286 M 664/25
- BGH, 26.11.2009 – VII ZB 42/08Zitiert von 12
- LG Paderborn, 05.07.2021 – 5 T 265/20
- LG Köln, 07.12.2006 – 22 O 410/03Zitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.