Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Ärzte-ZV§ 47
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/47#abs-1 (1) Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/47#abs-2 (2) Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 47 Ärzte-ZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 08.11.2000 – B 6 KA 55/00 RZitiert von 1
- BSG, 25.11.1998 – B 6 KA 4/98 RZitiert von 10
- LSG NRW, 24.05.2000 – L 11 KA 32/00
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 47 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
BGBl. 2019 I S. 646 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.