Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Ärzte-ZV

§ 47

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/47#abs-1 (1) Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/47#abs-2 (2) Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.

§ 46 § 53