Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 98 Zulassungsverordnungen
Stand: 24.08.2021
Wird zitiert von 126
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Nach Gewicht
- BSG, 07.09.2022 – B 6 KA 11/21 RVertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur Nachbesetzung einer vertragsärztlichen Stelle in einem MVZ - Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (juris: Ärzte-ZV) - fehlende Ermächtigungsgrundlage zur Normierung einer Rücknahmefiktion bei nicht fristgemäßer Zahlung der WiderspruchsgebührZitiert von 4
- BVerfG, 26.09.2016 – 1 BvR 1326/15Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 19 Abs 3 ZO-Ärzte wegen Verstoßes gegen Art 12 Abs 1 GG nichtig - Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 98 Abs 1 S 1 SGB V (juris: SGB 5) überschritten - jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Entziehung der Zulassung gem § 95 Abs 6 S 2 SGB 5 im Ausgangsverfahren - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 37
- BSG, 04.11.2021 – B 6 KA 16/20 R(Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Behandlung von traumatisierten, nach Deutschland geflüchteten Menschen - Ermächtigungstatbestand des § 31 Abs 1 S 2 Ärzte-ZV)Zitiert von 6
- BSG, 13.05.2015 – B 6 KA 25/14 R(Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV - Möglichkeit der Verlängerung der Drei-Monats-Frist - Medizinisches Versorgungszentrum - Erfordernis der Existenz einer entsprechenden Einrichtung zur Aufnahme der Tätigkeit)Zitiert von 31
- LSG Hessen, 06.06.2018 – L 4 KA 1/17Zitiert von 5
- BSG, 30.09.2020 – B 6 KA 18/19 R(Vertragsärztliche Versorgung - Verlegung einer genehmigten Arztanstellung zwischen zwei Medizinischen Versorgungszentren - notwendige Beiladung - Betreibergesellschaft des abgebenden Medizinischen Versorgungszentrums und der Krankenkassenverbände - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 24 Abs 7 S 2 Ärzte-ZV)Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 21.05.2026 – 1 BvR 1688/25Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im Rahmen des vertragsärztlichen Zulassungsverfahrens (Versagung einer Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt, der bereits einen vollen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat) - unzureichende Darlegung einer Verletzung der Berufsfreiheit oder des Gleichheitssatzes
- BSG, 26.03.2025 – B 6 KA 7/24 R(Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Beschränkung der persönlichen Teilnahme von Vertragsärzten und angestellten Ärzten auf den Umfang höchstens eines vollen Versorgungsauftrags - Vereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG)Zitiert von 6
- BSG, 11.12.2024 – B 6 KA 3/23 RVertragspsychotherapeutische Versorgung - Ermächtigung von Ambulanzen an Ausbildungsstätten - staatliche Anerkennung nach dem 26.9.2019 - Maßgeblichkeit des Versorgungsbedarfs der VersichertenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 98 SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/98#abs-1 (1) Die Zulassungsverordnungen regeln das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie die zu ihrer Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung (§ 99) und die Beschränkung von Zulassungen. Sie werden vom Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung erlassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/98#abs-2 (2) Die Zulassungsverordnungen müssen Vorschriften enthalten über
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/98#abs-3 (3) Absatz 2 Nummer 12 gilt nicht für die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte.