Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Zahnärzte-ZV§ 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-Zahn%C3%A4rzte/1#abs-1 (1) Für jeden Zulassungsbezirk führt die Kassenzahnärztliche Vereinigung neben dem Zahnarztregister die Registerakten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-Zahn%C3%A4rzte/1#abs-2 (2) Das Zahnarztregister erfaßt
(3) Diese Verordnung gilt für medizinische Versorgungszentren und die dort und bei Vertragszahnärzten angestellten Zahnärzte entsprechend.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 1 Zahnärzte-ZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 12.02.2020 – B 6 KA 1/19 RVertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches Versorgungszentrum - Höchstzahl - Vorbereitungsassistenten - Zahl der VersorgungsaufträgeZitiert von 14
- SG Marburg, 31.01.2018 – S 12 KA 572/17Zitiert von 3
- SG Düsseldorf, 05.12.2018 – S 2 KA 77/17Zitiert von 2
- SG Düsseldorf, 16.05.2017 – S 2 KA 76/17 ERZitiert von 3
- LSG NRW, 28.10.2009 – L 11 KA 94/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 15a des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
BGBl. 2019 I S. 646 Gesetzgebungsmaterialien
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20.12.1988 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I 2477)
BGBl. 1988 I S. 2477
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.