Gesetze / Wohnflächenverordnung
WoFlV§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoFlV/1#abs-1 (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoFlV/1#abs-2 (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 WoFlV →
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- BGH, 02.10.2020 – V ZR 282/19Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss; Ermittlung der für die Verteilung der verbrauchsunabhängigen Warmwasserkosten maßgeblichen "Wohnfläche"Zitiert von 7
- BGH, 19.01.2012 – V ZR 141/11Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung: Nichtberücksichtigung erheblichen Beweisangebots; Anordnung ergänzender Begutachtung bei Fehlern der WertermittlungZitiert von 24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.