Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 13a Verkürzte Prüfung für vereidigte Buchprüfer
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WiPrO/13a#abs-1 (1) Vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen können die Prüfung in verkürzter Form ablegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WiPrO/13a#abs-2 (2) Bei der verkürzten Prüfung entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung in
Für vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen, die Steuerberater oder Steuerberaterinnen sind, entfällt über Satz 1 hinaus die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht. Für vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen, die Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen sind, entfällt über Satz 1 hinaus die vollständige schriftliche und mündliche Prüfung im Wirtschaftsrecht.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 13a WPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Berlin, 03.07.2014 – 22 K 52.14
- BVerwG, 23.03.2016 – 10 C 20/14Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; Dienstleistungsfreiheit; Teilnahmebescheinigung; Abschlussprüfung; AbschlussprüferZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.03.2016 Ausfertigung
§ 13a Abs. 1 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. März 2016 (BGBl. I 518)
BGBl. 2016 I S. 518
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27.12.2004 Ausfertigung
§ 13a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I 3846)
BGBl. 2004 I S. 3846
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01.12.2003 Ausfertigung
§ 13a neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I 2446)
BGBl. 2003 I S. 2446
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19.12.1985 Ausfertigung
§ 13a geändert und neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I 2355)
BGBl. 1985 I S. 2355
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.