Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung

WPO

§ 13 Verkürzte Prüfung für Steuerberater

Stand: 01.08.2021

Bund2 Fassungen3 Entscheidungen

Steuerberater und Bewerber, die die Prüfung als Steuerberater bestanden haben, können die Prüfung in verkürzter Form ablegen. Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.

§ 12 § 13a