Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 13 Verkürzte Prüfung für Steuerberater
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 3
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- VG Berlin, 28.10.2025 – 12 K 225/23
- VG Wiesbaden, 25.02.2014 – 28 K 419/12.WI.DZitiert von 8
- VG Berlin, 03.07.2014 – 22 K 52.14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Steuerberater und Bewerber, die die Prüfung als Steuerberater bestanden haben, können die Prüfung in verkürzter Form ablegen. Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.