Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsförderungsverordnung
WbFöVO§ 22 Wirksamkeitsbeurteilung
Stand: 26.08.2026
Die Umsetzung dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2027 insbesondere hinsichtlich der Förderinstrumente sowie der damit verbundenen Verwaltungsverfahren betrachtet und in ihrer Wirksamkeit beurteilt.