Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsförderungsverordnung

WbFöVO

§ 21 Datengrundlagen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Erwachsene im Sinne dieser Verordnung sind die in einem bestimmten Gebiet des Freistaates Sachsen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Menschen ab 18 Jahren (Erwachsenenzahl). Die maßgeblichen Datengrundlagen hierfür sind die Bevölkerungsangaben des Landesamtes für Statistik mit Stand 31. Dezember 2022. Diese Angaben sind alle vier Jahre, erstmals für das Jahr 2025 zu aktualisieren und jeweils ab dem übernächsten Jahr anzuwenden.

§ 20 § 22