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§ 22 WbFöVO (Sachsen) — Wirksamkeitsbeurteilung

Weiterbildungsförderungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Umsetzung dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2027 insbesondere hinsichtlich der Förderinstrumente sowie der damit verbundenen Verwaltungsverfahren betrachtet und in ihrer Wirksamkeit beurteilt.