Gesetze / Landesrecht Sachsen / Wappenverordnung
WappenVO§ 3 Verwendung des Wappens
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WappenVO/3#abs-1 (1) Es steht jedermann frei, das Wappen zu künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WappenVO/3#abs-2 (2) Jede andere Verwendung des Wappens, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, bedarf der Genehmigung durch die Staatskanzlei.