Gesetze / Landesrecht Sachsen / Wappenverordnung

WappenVO

§ 4 Darstellung des Wappens

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Bei einer Schwarz-Weiß-Darstellung des Wappens ist entsprechend der Anlage zum Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen für die Farbe Gold eine mit Punkten besäte Fläche und für die Farbe Grün eine schrägrechte Schraffur zu verwenden.

§ 3 § 5