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§ 10 WahlDG (Brandenburg) — Bildung der Wahlausschüsse

Wahldurchführungsgesetz 1993

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Bildung der Wahlausschüsse in den Gemeinden gilt § 5

entsprechend.