Gesetze / WSF-KostV · BGBl I 2020, 2051
Verordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen
15 Normen · ausgefertigt 01.10.2020 · letzte Änderung 13.04.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Kostenschuldner
- § 2Entstehung der Kostenerstattungspflicht
- § 3Kostenfestsetzung und Kosteneinziehung
- § 4Umfang der zu erstattenden Kosten; Kostenpauschale
- § 4aKostenermäßigung
- § 5Fälligkeit
- § 6Vorschuss- und Abschlagszahlung, Sicherheitsleistung
- § 7Festsetzungsverjährung
- § 8Zahlungsverjährung
- § 9Unterbrechung der Zahlungsverjährung
- § 10Säumniszuschlag
- § 11Stundung, Niederschlagung und Erlass
- § 12Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kostenerstattungen
- § 13Übergangsregelung
- § 14Inkrafttreten
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.