Gesetze / Depotgesetz DepotG § 36 Strafantrag Stand: 10.06.2019 Bank- und KapitalmarktrechtBund Ist in den Fällen der §§ 34 und 35 durch die Tat ein Angehöriger (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs) verletzt, so wird sie nur auf Antrag verfolgt.