Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz WO-LPersVG § 39 Bekanntmachung des Wahlvorstandes der Stufenvertretung Stand: 02.08.2026 Brandenburg Bekanntmachungen nach den §§ 12 und 14 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.