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§ 39 WO-LPersVG (Brandenburg) — Bekanntmachung des Wahlvorstandes der Stufenvertretung

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bekanntmachungen nach den §§ 12 und 14 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.