Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 27
Nach Gewicht
- VG Kassel, 12.02.2020 – 3 K 797/16.KSZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 14.12.2016 – 13 LC 48/14Zitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 14.12.2016 – 13 LC 56/14Zitiert von 5
- BGH, 15.03.2001 – III ZR 154/00Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 – 12 LB 148/20Zitiert von 8
- BVerwG, 19.02.2025 – 9 A 9.23Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung FlöhaZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BFH, 26.02.2026 – IV R 26/23Hinzurechnung von Entgelt für DDR-WasserbezugsrechtZitiert von 1
- VG Kassel, 21.10.2022 – 3 K 2876/18.KSZitiert von 1
- VG Cottbus, 25.09.2020 – 5 L 292/19Zitiert von 1
27 Entscheidungen zu § 11 WHG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/11#abs-1 (1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des genannten Gesetzes entspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/11#abs-2 (2) Die Bewilligung kann nur in einem Verfahren erteilt werden, in dem die Betroffenen und die beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können.