Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz

WHG

§ 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren

Stand: 10.06.2019

Bund27 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/11#abs-1 (1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des genannten Gesetzes entspricht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/11#abs-2 (2) Die Bewilligung kann nur in einem Verfahren erteilt werden, in dem die Betroffenen und die beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können.

§ 10 § 11a