Art 96
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/96#abs-1 (1) Das Recht des Zahlungsortes bestimmt, ob die Annahme eines gezogenen Wechsels auf einen Teil der Summe beschränkt werden kann und ob der Inhaber verpflichtet oder nicht verpflichtet ist, eine Teilzahlung anzunehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/96#abs-2 (2) Dasselbe gilt für die Zahlung bei einem eigenen Wechsel.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art 96 WG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Freiburg, 02.07.2018 – 2 K 8116/17
- VG Stuttgart, 03.11.2006 – 18 K 1596/06Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 – 3 S 1665/11
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 – 3 S 140/07Zitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.