Gesetze / Wechselgesetz

WG

Art 3

Stand: 10.06.2019

Bund7 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/3#abs-1 (1) Der Wechsel kann an die eigene Order des Ausstellers lauten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/3#abs-2 (2) Er kann auf den Aussteller selbst gezogen werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WG/3#abs-3 (3) Er kann für Rechnung eines Dritten gezogen werden.

Art 2 Art 4