Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 104 Teilnahme des Soldaten an der Hauptverhandlung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/104#abs-1 (1) Die Hauptverhandlung findet auch ohne Anwesenheit des Soldaten statt,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/104#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 kann sich der Soldat durch einen Verteidiger vertreten lassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/104#abs-3 (3) Bei einem früheren Soldaten kann der Vorsitzende das persönliche Erscheinen anordnen. Ist der frühere Soldat vorübergehend verhandlungsunfähig oder aus zwingenden Gründen am Erscheinen verhindert, findet keine Hauptverhandlung statt, solange diese Hinderungsgründe bestehen.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 104 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.11.2007 – 2 WD 28.06Zitiert von 16
- BVerwG, 08.02.2018 – 2 WD 9/17Anschaffung eines größeren Drogenvorrats eines Drogenabhängigen während des disziplinargerichtlichen VerfahrensZitiert von 11
- BVerwG, 01.09.2017 – 2 WDB 4/17Überlange Verfahrensdauer als mögliches Verfahrenshindernis; hier: 7 JahreZitiert von 11
- BVerwG, 23.03.2017 – 2 WD 16/16Verstoß gegen politische Treuepflicht; "Hitlergruß" und Alkoholkonsum im Ausland; Verhandlung in AbwesenheitZitiert von 40
- BVerwG, 03.08.2016 – 2 WD 20/15Außerdienstliche Tätlichkeiten; PartnerschaftskonfliktZitiert von 6
- BVerwG, 19.05.2015 – 2 WD 13/14Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; VorsatzZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.05.2015 – 2 WD 6/14Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des DienstgradesZitiert von 16
- BVerwG, 21.05.2014 – 2 WD 7.13Zitiert von 14
- BVerwG, 20.02.2014 – 2 WD 35.11Zitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 104 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.