Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VwVfGBbg · GVBl.I/09, [Nr. 12] S.262, 264

Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)

13 Normen · Ausgangsfassung vom 07.07.2009 · 149 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
  3. § 3 Ausgeschlossene Personen
  4. § 4 Sorbische/Wendische Verfahrensbeteiligte
  5. § 5 Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Akteneinsicht
  6. § 5a Bekanntmachung im Internet
  7. § 6 Befugnis zur Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
  8. § 7 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  9. § 8 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
  10. § 9 Mündliche Verhandlung
  11. § 10 Anhörungsverfahren und Planfeststellungsbeschluss
  12. § 11 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
  13. § 12 Verweisung in anderen Rechtsvorschriften

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 6 Normen geändert · §§ 1, 2, 5, 10 und 2 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    08.05.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 8], S.4)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    10.07.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.07.2014, Artikel 3

    § 5a neu eingefügt

    GVBl. I 2014, Nr. 32, S. 23

  4. Historischer Änderungsnachweis

    11.02.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.02.2014, Artikel 4

    § 4 geändert

    GVBl. I 2014, Nr. 07, S. 10

  5. Historischer Änderungsnachweis

    16.05.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.05.2013, Artikel 6

    § 2 geändert

    GVBl. I 2013, Nr. 18, S. 19

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).