Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 67 Erfordernis der mündlichen Verhandlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 14.12.2022 – 4 K 336/21
- VG Berlin, 30.03.2011 – 14 L 287.10
- BVerwG, 16.10.2025 – 11 VR 13.25, 11 VR 13.25 (11 A 18.25)Zitiert von 1
- BVerwG, 01.10.2025 – 11 VR 12.25, 11 VR 12.25 (11 A 16.25)Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWGZitiert von 5
- OLG Düsseldorf, 03.12.2025 – 3 Kart 27/25
- OLG Düsseldorf, 16.12.2002 – VI-Kart 25/02 (V)
Zuletzt entschieden
- VG Oldenburg (Oldenburg), 13.03.2024 – 5 A 6823/17Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2024 – L 22 R 621/23 NZBZitiert von 1
- VG Berlin, 12.04.2018 – 14 L 844.17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 67 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/67#abs-1 (1) Die Behörde entscheidet nach mündlicher Verhandlung. Hierzu sind die Beteiligten mit angemessener Frist schriftlich zu laden. Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Sind mehr als 50 Ladungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Verhandlungstermin mindestens zwei Wochen vorher im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Behörde und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich die Entscheidung voraussichtlich auswirken wird, mit dem Hinweis nach Satz 3 bekannt gemacht wird. Maßgebend für die Frist nach Satz 5 ist die Bekanntgabe im amtlichen Veröffentlichungsblatt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/67#abs-2 (2) Die Behörde kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/67#abs-3 (3) Die Behörde soll das Verfahren so fördern, dass es möglichst in einem Verhandlungstermin erledigt werden kann.