Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 22 Beginn des Verfahrens
Stand: 10.06.2019
Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Behörde auf Grund von Rechtsvorschriften
Wird zitiert von 154 Entscheidungen zu § 22 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 15.06.2022 – 16 A 857/21Zitiert von 14
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2025 – 9 K 539/22
- VG Berlin, 07.11.2023 – 4 K 536/22Zitiert von 3
- VG Köln, 16.07.2026 – 13 K 2956/22Holzhandelssicherungsgesetz: Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt über EUTR-Verstöße Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Freiburg, 28.01.2022 – 1 K 1846/21Zitiert von 1
- VG Neustadt an der Weinstraße, 16.12.2009 – 4 K 767/09.NWZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.04.2026 – 22 B 64/26.AK
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2026 – OVG 11 B 4/23
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2025 – OVG 6 S 105/25Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.