Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/60#abs-1 (1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. Die Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/60#abs-2 (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. Sie soll begründet werden.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 60 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 16.11.2009 – 9 A 2045/08Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Berechtigung zur Kündigung wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse gemäß § 60 VwVfG NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Aachen, 11.12.2023 – 7 K 426/21Zitiert von 1
- VG Arnsberg, 11.02.2019 – 8 K 3527/17Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 15.08.2022 – 8 L 614/22
- VG Düsseldorf, 04.08.2020 – 3 K 8555/19
- VG Aachen, 15.06.2018 – 9 K 402/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 17.11.2017 – 1 K 2798/17Zitiert von 7
- VG Münster, 17.11.2017 – 1 K 2799/17Zitiert von 7
- VG Münster, 17.11.2017 – 1 K 4638/16Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.