Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/29#abs-1 (1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/29#abs-2 (2) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheimgehalten werden müssen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/29#abs-3 (3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 29 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 17.08.2020 – 20 K 2728/19
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 31.08.2026 – 13 B 226/26Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Nichtzuweisung einer Leistungsgruppe nach dem Krankenhausplan NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- OVG NRW, 23.09.2025 – 15 B 584/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 25.08.2022 – 13 A 442/20Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 30.12.2020 – 7 K 469/20
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 11.08.2026 – 15 L 1487/26
- VG Düsseldorf, 05.03.2026 – 29 L 4014/25
- VG Düsseldorf, 21.11.2025 – 7 K 6317/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.