Gesetze / Versorgungsrücklagegesetz
VersRücklG§ 12 Auflösung
Stand: 10.06.2019
Das Sondervermögen gilt nach Auszahlung seines Vermögens (§ 7) als aufgelöst.
Gesetze / Versorgungsrücklagegesetz
VersRücklGStand: 10.06.2019
Das Sondervermögen gilt nach Auszahlung seines Vermögens (§ 7) als aufgelöst.