Gesetze / Versorgungsmedizin-Verordnung
VersMedV§ 4 Beschlüsse
Die Beschlüsse des Beirats werden mit einfacher Mehrheit der nach § 3 Absatz 2 berufenen Mitglieder gefasst.
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 4 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 158)
BGBl. 2023 I Nr. 158
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17.07.2017 Ausfertigung
§ 4 neu gefasst durch Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2541)
BGBl. 2017 I S. 2541
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.