Gesetze / Versorgungsmedizin-Verordnung
VersMedV§ 3 (weggefallen)
Stand: 25.06.2023
Für § 3 VersMedV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 3 VersMedV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 27.10.2022 – B 9 SB 4/21 RSchwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - subjektiv erlebte Sehstörung - Notwendigkeit eines morphologischen Befunds - keine Umgehung durch Analogie - Finalitätsprinzip - Berücksichtigung von ordnungsgemäß festgestellten Behinderungen - Zuordnung von Beeinträchtigungen zu einem Funktionssystem - kein Offenlassen der Zuordnung - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - weiterwirkende Rechtsnatur als antizipierte Sachverständigengutachten - erforderliche Nachfrage beim Ärztlichen Sachverständigenbeirat VersorgungsmedizinZitiert von 36
- BSG, 25.10.2012 – B 9 SB 2/12 RSchwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion - erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung als Voraussetzung für einen Grad der Behinderung von 50 - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - finale Betrachtung bei der Festsetzung des Behinderungsgrads - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zu möglicher BeweiswürdigungZitiert von 38
- BSG, 02.12.2010 – B 9 SB 3/09 RSchwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe - Teilhabebeeinträchtigung - Therapieaufwand - körperliche Aktivität - SportZitiert von 48
- BSG, 27.05.2020 – B 9 SB 67/19 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozess- statt Sachurteil - Subsidiarität eines Feststellungsantrags - entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei einer Klage gegen einen GdB-Herabsetzungsbescheid nach Heilungsbewährung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung bei Anfechtungsklage - Berücksichtigung nachträglicher Änderungen nur bei Umstellung der Klage auf ein Verpflichtungsbegehren - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - tatsachenrichterliche Aufgabe - Sachverständiger als Gehilfe des Gerichts - Heranziehung von ärztlichem Fachwissen nur im Rahmen der Feststellung der einzelnen Gesundheitsstörungen - Sachverständigenanhörung - nachträgliche Rüge der Verletzung des Fragerechts - Erforderlichkeit der Darlegung möglicher entscheidungserheblicher Antworten auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts - Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter nach § 153 Abs 5 SGG - keine Begründungspflicht - gerichtliches Ermessen - Darlegung von Ermessensfehlern)Zitiert von 18
- BSG, 24.10.2019 – B 9 SB 1/18 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Organ- und Funktionseinheiten - Funktionssystem des Sehens - Störung des visuellen Erkennens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Unterschied zum Blindheitsbegriff für Landesblindengeld - verschiedene Zielrichtungen - Verfassungsrecht - Gleichheit - Einheit der Rechtsordnung - ZurückverweisungZitiert von 43
- BSG, 02.12.2010 – B 9 SB 4/10 RSchwerbehindertenrecht - Gesamt-GdB - Finalitätsprinzip - Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - tatsächliche Feststellung: Gesundheitszustand nach Tumorentfernung während der Heilungsbewährung - anderer Organschaden oder Gliedmaßenschaden - Bemessung des Einzel-GdB gem AHP Nr 26.1 Abs 3 bzw VersMedV Anl 1 Teil B Nr 1 Buchst c - juxtakortikales ChondrosarkomZitiert von 104
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 06.03.2026 – L 13 VS 14/22
- LSG NRW, 19.12.2022 – L 6 SB 198/21Zitiert von 1
- SG Aachen, 09.10.2018 – S 18 SB 1183/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 VersMedV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.06.2023 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben durch Artikel 11 des Gesetzes vom 6. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 146)
BGBl. 2023 I Nr. 146
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23.12.2016 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 18 Abs. 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I 3234)
BGBl. 2016 I S. 3234
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.