Gesetze / Versorgungsmedizin-Verordnung
VersMedV§ 1 Zweck der Verordnung
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 – L 6 SB 4936/15
- LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 – L 6 SB 2969/14Zitiert von 1
- BSG, 24.10.2019 – B 9 SB 1/18 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Organ- und Funktionseinheiten - Funktionssystem des Sehens - Störung des visuellen Erkennens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Unterschied zum Blindheitsbegriff für Landesblindengeld - verschiedene Zielrichtungen - Verfassungsrecht - Gleichheit - Einheit der Rechtsordnung - ZurückverweisungZitiert von 34
- VG Hamburg, 12.07.2023 – 21 K 1275/20Zitiert von 3
- VG Gera, 09.02.2018 – 6 E 10/18 Ge
- OVG NRW, 23.11.2015 – 1 A 857/12Dienstunfallrecht: Anerkennung einer Agoraphobie mit Panikattacken als Dienstunfallfolge; Anspruch auf Unfallausgleich KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- SG Detmold, 30.09.2014 – S 2 SB 1174/12Zitiert von 1
- SG Detmold, 25.03.2014 – S 2 SB 565/12
- SG Detmold, 02.07.2013 – S 2 SB 746/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 VersMedV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung regelt die medizinischen Grundsätze und Kriterien, die bei der ärztlichen Begutachtung nach Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch anzuwenden sind, sowie das dafür maßgebende Verfahren.